Stornokostenschutz
ohne Selbstbehalt bei
Verweigerung des
Schengenvisums!
Die Reiserücktrittsversicherung mit Versicherungsschutz für Stornokosten auch bei Ablehnung eines Visums beispielsweise für die Einreise in den Schengenraum. Anwendbar für Flüge, Hotelleistungen und auch Studiengebühren bis zu einem Reisepreis von 20.000 €, die Sie vor der Reise für den Aufenthalt in Europa buchen und bezahlen.
Versichert sind die Stornierungskosten bei einem Rücktritt vor Reisebeginn oder alternativ die Umbuchungskosten bei einem verspäteten Reiseantritt aus einem versicherten Grund. Neben den üblichen versicherten Rücktrittsgründen wie Krankheit, Unfall oder Erkrankung naher Angehöriger ist auch die Stornierung der Reise aufgrund Visumverweigerung versichert:
Bei der Schadeneinreichung zu einer Stornierung der Reise nach Europa aufgrund Visumverweigerung müssen die schriftliche Beantragung des Visums und die schriftliche Ablehnung des Visums eingereicht werden. Nicht versichert sind organisatorische Mängel der Botschaft oder des Visadienstes wie etwa die verspätete Zusendung des Visums.
Leistungsübersicht STAY Travel Reiserücktrittsversicherung |
versicherte Leistungen: |
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €) |
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €) |
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
kein Selbstbehalt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung |
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus |
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet |
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt |
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen: |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation |
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen |
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten) |
unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich fixierten Prüfungstermins im Heimatland durch die Schule oder Hochschule, der nun in die Reisezeit fällt |
erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vetragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul- oder Studienausbildung mit Arbeitsbeginn vor oder während der versicherten Reisezeit bei einem Arbeitgeber, für den in den vergangenen 12 Monaten keine Tätigkeit ausgeübt wurde |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Einreichung der Scheidungsklage bzw. des Antrags bei einvernehmlicher Trennung unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der Ehepartner |
Auflösung der seit mindestens 6 Monaten bestehenden Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung der Betroffenen) |
Ablehnung der Visumerteilung (Visumverweigerung) durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes. Voraussetzung ist, dass das Visum durch eine Visagentur beantragt wurde oder zwingend online betragt werden musste. |
unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Auslandsaufenthaltes durch die Gasteltern |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden |
Diebstahl von für die Reise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Abreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können |
Ausfall des Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, aufgrund Abhandenkommen oder Beschädigung durch ein externes Ereignis innerhalb einer Woche vor Reisebeginn |
Gefährung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Prämien STAY Travel Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt | ||
Reisepreis bis: | Prämien pro Person | Prämien pro Familie |
100 € | 9 € | nicht verfügbar |
250 € | 18 € | nicht verfügbar |
500 € | 33 € | 32 € |
750 € | 39 € | 41 € |
1.000 € | 47 € | 50 € |
1.500 € | 59 € | 62 € |
2.000 € | 68 € | 71 € |
2.500 € | 89 € | 98 € |
3.000 € | 113 € | 131 € |
10.000 € | 4,3 % | 4,5 % |
20.000 € | 4,7 % | 4,9 % |
Reisepreis ist die Summe aller Reiseleistungen, die Sie vor der Reise für die Reise gebucht haben wie etwa: Flug, Unterkunft, Touren, Sportkurse, Mietwagen, Studiengebühren, Sprachschulgebühren, Visakosten. Bei einer Pauschalreise geben Sie den Pauschalreisepreis an. | ||
Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mindestens 1 minderjähriges Kind, insgesamt maximal 7 Personen. |
Abschlussfrist: Bis 30 Tage vor der Abreise. Bei Reisebuchung erst in den letzten 30 Tagen vor Abreise muss der Abschluss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
Für alle Reisen nach Europa und für Reisepreise bis 20.000 € pro Person.
Versicherer: HanseMerkur
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