Für eine verlängerte
Aufenthaltszeit stellen
wir Ihre Anschlusspolice
aus.
Verlängert sich der Zeitraum Ihres Aufenthaltes in Europa, müssen Sie die Verlängerung Ihrer Schengen-Krankenversicherung beantragen, bevor die bisherige Versicherungspolice abgelaufen ist.
Bitte beachten Sie, dass es keinen generellen Anspruch auf die Verlängerung Ihrer Schengen-Krankenversicherung gibt. Die Verlängerung muss beantragt werden, kann also seitens des Versicherers auch abgelehnt werden - beispielsweise bei einem negativen Schadenverlauf. Wird die Verlängerung Ihrer Schengen-Police akzeptiert, schließen Sie formell einen neuen Versicherungsvertrag ab, was wiederum bedeutet, dass bereits eingetretene Schadenfälle (laufende Behandlungen) mit Beginn der Verlängerungszeit nicht weiterversichert, sondern als Vorschaden ausgeschlossen sind.
Unsere Empfehlung ist daher, dass Sie immer von Anfang an eine Schengen-Krankenversicherung über die maximale Aufenthaltsdauer abschließen, die Sie für möglich halten und dabei die monatliche Ratenzahlung der Prämien nutzen. Damit vermeiden Sie die Notwendigkeit der Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes und schließen so die zuvor genannten Nachteile aus. Sie gehen damit kein finanzielles Risiko ein, da Sie bei einer vorzeitigen Rückreise die zuviel bezahlten Prämien erstattet bekommen.
Müssen Sie trotzdem die Schengen-Krankenversicherung für sich oder Ihren Gast während des Aufenthaltes in Europa verlängern, teilen Sie uns bitte vor Ablauf der bestehenden Versicherungszeit mit:
Wir werden die Genehmigung für die Ausstellung der Verlängerungspolice für die zusätzliche Reisezeit in Europa dann klären und die Police für Sie ausstellen.
Ihre Anfrage zur Verlängerung des Versicherungsschutzes für Europa senden Sie uns bitte über das Kontaktformular auf dieser Webseite:
Bitte vermeiden Sie die Verlängerung Ihrer Schengen-Krankenversicherung und versichern Sie möglichst von Anfang an den maximalen Zeitraum des Aufenthaltes in Europa, den Sie annehmen.
Die Verlängerung einer Reiseversicherung ist möglich, aber mit Nachteilen verbunden: Sie muss genehmigt werden (kann also auch abgelehnt werden etwa bei negativen Schadenverlauf) und sie bedeutet den Beginn eines neuen Vertrages mit der Folge, dass bereits eingetretene Schadenfälle nicht mehr versichert sind (Ausschluss von Vorschäden).
Müssen Sie Ihre Reiseversicherung verlängern, melden Sie sich bitte vor Ablauf der bestehenden Police bei uns.
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