
Für eine verlängerte
Aufenthaltszeit stellen
wir Ihre Anschlusspolice
aus.
Sie sind bereits in Europa und Ihr Aufenthalt im Schengen-Raum verlängert sich, so dass Sie eine Erweiterung des Versicherungsschutzes Ihrer Schengen-Krankenversicherung an die verlängerte Aufenthaltszeit in Europa benötigen? Eine Verlängerung Ihrer Schengen-Krankenversicherung nach bereits erfolgter Einreise ist möglich, wenn sie genehmigt wurde und kann von uns für Sie erledigt werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie die Verlängerung des Versicherungszeitraums Ihrer Schengen-Versicherung beantragen, bevor Ihre aktuelle Police endet, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Damit wir Ihre Schengen-Krankenversicherung während Ihres Aufenthaltes in Europa verlängern können, benötigen wir diese Informationen:
Unsere Empfehlung: Bitte vermeiden Sie die Notwendigkeit späterer Verlängerungen des Versicherungsschutzes nach Möglichkeit, um das Risiko abgelehnter Anträge dazu zu vermeiden. Das ist ohne Risiko für Sie möglich, indem Sie von Anfang an einen Abschluss der Schengen-Krankenversicherung über eine möglicherweise zu lange Zeit vornehmen. Bei vorzeitiger Ausreise aus Europa können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen und erhalten für die Zeit danach bereits bezahlte Prämien erstattet. Insbesondere bei Versicherungsabschlüssen über einen langen Zeitraum können Sie die monatliche Ratenzahlung der Versicherungsprämie wählen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten dafür entstehen.
Müssen Sie trotzdem die Schengen-Krankenversicherung für sich oder Ihren Gast während des Aufenthaltes in Europa verlängern, können Sie gerne hier die
Bitte vermeiden Sie möglichst die spätere Verlängerung Ihrer Schengen-Krankenversicherung, indem Sie von Anfang an den maximalen möglichen Zeitraum Ihres Aufenthaltes in Europa versichern. Bei vorzeitiger Ausreise aus dem Schengen-Raum können Sie den Versicherungsvertrag ebenfalls vorzeitig beenden.
Die Verlängerung einer Reiseversicherung ist möglich, aber mit Nachteilen verbunden: Sie muss genehmigt werden (kann also auch abgelehnt werden etwa bei negativen Schadenverlauf) und sie bedeutet den Beginn eines neuen Vertrages mit der Folge, dass bereits eingetretene Schadenfälle nicht mehr versichert sind (Ausschluss von Vorschäden).
Müssen Sie Ihre Reiseversicherung verlängern, melden Sie sich bitte vor Ablauf der bestehenden Police bei uns.
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