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Krankenversicherungen für Reisen in den Schengen-Raum

Krankenversicherungen für ausländische Gäste mit Aufenthalten im Schengen-Raum

Sie bereiten sich auf einen Aufenthalt in Europa vor und benötigen eine Krankenversicherung für den Schengen-Raum oder Sie sind bereits in den Schengen-Raum eingereist und möchten die verbleibende Zeit dort krankenversichern? Unsere Schengen-Krankenversicherungen sind geeignet für jeden Aufenthalt in Schengen-Staaten aus beliebigem Grund und gültig mit oder ohne Schengen-Visum. Der Versicherungsschutz besteht für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland oder Österreich einreisen und sich dort sowie auch im sonstigen Schengen-Raum aufhalten. Sie profitieren von der persönlichen Beratung durch zertifizierte Spezialisten für Krankenversicherungen für Auslandsaufenthalte in Europa.

Alle Schengen-Krankenversicherungen eignen sich für die Beantragung eines Schengen-Visums und bieten immer den dazu erforderlichen Versicherungsschutz:

  • Mindestdeckungssumme 30.000 €
  • Versicherungsschutz in allen Schengen-Staaten
  • Versicherungsdeckung für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes im Schengen-Raum
  • Versicherungsleistungen für medizinische Notfallbehandlungen, stationäre Behandlungen im Krankenhaus, Rücktransport oder Rückführung in das Heimatland

Die Schengen-Versicherungen sind geeignet für alle Reisezwecke: private Besuchsreise, Studium an einer Universität in Europa, Ausbildung in einem Schengen-Land, Forschungsauftrag, Stipendium oder Au-Pair, Geschäftsreise oder Beschäftigung als Arbeitnehmer in Europa.

Den bestmöglichen Versicherungsschutz für ausländische Gäste bietet die Schengen-Krankenversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme, die Sie für jeden beliebigen Zeitraum von wenigen Tagen bis zu 5 Jahren abschließen können.

Den Versicherungsschutz der Schengen-Krankenversicherung können Sie um eine Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung erweitern, die Ihnen automatisch angeboten werden. Für die Absicherung von Stornierungskosten beispielsweise für Flüge bieten wir eine Rücktrittskostenversicherung mit Versicherungsschutz bei Verweigerung des Schengenvisums.
 

Direkt zur Schengen-Krankenversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme


Welchen Versicherungsschutz bieten die Schengen-Krankenversicherungen für private, berufliche und bildungsbezogene Aufenthalte in Europa?

Der Versicherungsschutz unserer Schengen-Krankenversicherungen bietet Gästen aus dem weltweiten Ausland, die nach Deutschland oder Österreich einreisen und sich vorübergehend im gesamten Schengen-Raum aufhalten, umfassende Versicherungsleistungen für medizinische Behandlungen und Notfallbehandlungen bei Krankheit, Unfall, Zahnschmerzen oder Schwangerschaft:

  • Geltungsbereich: Aufenthalte im gesamten Schengen-Raum
  • ambulante Behandlungen mit freier Arztwahl
  • stationäre Behandlungen im Mehrbettzimmer bei freier Krankenhauswahl
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und je nach gewähltem Tarif auch Versicherungsschutz für notwendigen Zahnersatz
  • Vorsorgeuntersuchungen und Zahnvorsorgemaßnahmen in der Tarifvariante Profi
  • vom Arzt aufgrund akuter Beschwerden verordnete Medikamente
  • Krankentransporte zur Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlungen aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt oder Fehlgeburt
  • Schwangerschaftsvorsorge für während der Versicherungszeit eingetretene Schwangerschaften in der Tarifvariante Profi
  • Krankenrücktransport ins Heimatland
  • Überführung ins Heimatland im Todesfall

Der Abschluss der Schengen-Krankenversicherung kann jederzeit vor der Einreise nach Europa und zu den Tarifen mit unbegrenzter Versicherungssumme auch nach bereits erfolgter Einreise erfolgen. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Deutsch und Englisch einschließlich der erforderlichen Bestätigungen zur Vorlage bei der Botschaft oder dem Konsulat im Fall der Beantragung des Schengen-Visums. Alle Schengen-Krankenversicherungen können sowohl mit als auch ohne Schengen-Visum gebucht werden.

Im Zuge der Buchung der Schengen-Krankenversicherungen werden Ihnen Zusatzversicherungen wie Unfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung optional angeboten und können auf Wunsch hinzugebucht werden.

Sie wünschen eine persönliche Beratung oder benötigen weitere Informationen zu den Schengen-Krankenversicherungen? Dann können Sie gerne Ihre
 

Anfrage zu den Schengen-Versicherungen senden

Wie gehen Sie vor, wenn Ihre Reisedauer noch nicht feststeht?

Wenn Sie nicht sicher sind, wie lange Ihre Reise nach Europa dauern wird, schließen Sie bitte die Krankenversicherung für den Schengen-Raum über den maximalen Zeitraum ab, den Sie für möglich halten. Sie gehen damit kein Risiko ein, weil Sie bei vorzeitiger Ausreise aus Europa den Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen können. Dazu senden Sie uns bitte die Flugbestätigung der Ausreise. Die für die Zeit danach bereits bezahlten Versicherungsprämien werden Ihnen erstattet.

Durch wen kann der Versicherungsabschluss erfolgen?

(1) Der Abschluss der Schengen-Krankenversicherung kann durch Sie selbst als Versicherungsnehmer und versicherte Person erfolgen. Dabei geben Sie Ihre Adresse in Ihrem Wohnsitzland an. Sie können den Abschluss für alle Personen, die mit Ihnen reisen, in einer einzigen Buchung vornehmen. (2) Der Abschluss kann ferner durch einladende Personen in Europa erfolgen. In diesem Fall ist die einladende Person Versicherungsnehmer und die Reisenden sind versicherte Personen.

Was passiert, wenn sich der Zeitraum Ihres Aufenthaltes in Europa verschiebt?

Wenn sich Ihr Aufenthaltszeitraum in Europa nach Abschluss der Schengen-Krankenversicherung verändert (verschiebt, verlängert oder verkürzt), können wir Ihre Police an den neuen Reisezeitraum anpassen. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren Versicherungsvertrag in die neue Aufenthaltszeit in Europa umbuchen können. Sollte Ihre Reise nach Europa vollständig ausfallen, werden Ihnen bereits bezahlte Versicherungsprämien erstattet.

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