Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Schengen-Krankenversicherung vor der Einreise nach Europa mit Versicherungsbeginn am Tag der Einreise. Dann haben Sie sofort mit der Ankunft im Schengen-Raum Versicherungsschutz.
Der Abschluss nach der Einreise nach Europa ist möglich, bedeutet aber eine Wartezeit von 31 Tagen - also eine leistungsfreie Zeit in den ersten 31 Tagen Laufzeit Ihrer Schengen-Versicherung, wenn Sie bereits länger als 31 Tage im Schengen-Gebiet sind.
Die Wartezeit vermeiden Sie durch den rechtzeitigen Versicherungsbeginn.
Möchten Sie sofort nach der Einreise nach Europa versichert sein, muss Ihre Schengen-Krankenversicherung mit einem Versicherungsbeginn am Tag der Ankunft beginnen. Ebenfalls haben Sie sofortigen Versicherungsschutz, wenn Sie bereits in Europa sind und Ihre Schengen-Krankenversicherung innerhalb von 31 Tagen nach der Einreise beginnt.
Der Abschluss des Versicherungsschutzes für Schengen-Staaten später als 31 Tage nach der Ankunft dort ist möglich, aber nachteilig. In diesem Fall gilt eine Wartezeit von 31 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Versicherungsbeginns Ihrer Schengen-Versicherungspolice.
Schadenfälle - in der Regel die Behandlung von Krankheiten oder Unfallverletzungen -, die in den ersten 31 Tagen nach Versicherungsbeginn eingetreten sind, werden also nicht übernommen. Versicherungsschutz besteht erst ab dem 32. Tag der Laufzeit Ihrer Schengen-Krankenversicherung.
Wir empfehlen daher in jedem Fall den Abschluss der Schengen-Krankenversicherung mit einem Versicherungsbeginn am Tag der Ankunft im Schengen-Raum und mit einer Laufzeit der Police über die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes in Europa.
Sie möchten eine Beratung zum optimalen Versicherungsschutz für Ihren oder den Aufenthalt Ihrer Besucher in Europa?
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Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Schengen-Krankenversicherung vor der Einreise nach Europa mit Versicherungsbeginn am Tag der Einreise. Dann haben Sie sofort mit der Ankunft im Schengen-Raum Versicherungsschutz.
Der Abschluss nach der Einreise nach Europa ist möglich, bedeutet aber eine Wartezeit von 31 Tagen - also eine leistungsfreie Zeit in den ersten 31 Tagen Laufzeit Ihrer Schengen-Versicherung, wenn Sie bereits länger als 31 Tage im Schengen-Gebiet sind.
Die Wartezeit vermeiden Sie durch den rechtzeitigen Versicherungsbeginn.
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