
Akute Notfälle und
Schadenmeldung
Schengen-Krankenversicherung
Bei jeder Schadenmeldung - auch in einem Notfall - benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, die Sie in der Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) finden, die Sie nach der Buchung erhalten haben. Bei einer ambulanten Behandlung beim Arzt müssen Sie keine Versicherungskarte vorlegen, da Sie als privat versicherte Selbstzahler in diesem Fall in Vorleistung gehen und danach die Belege zu den Arztkosten einreichen. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Krankenhaus und der 24/7-Notfallzentrale, die Sie dazu zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes kontaktieren.
Bei ambulanten Behandlungen warten Sie bitte mit der Schadenmeldung, bis die Behandlungen abgeschlossen und von Ihnen bezahlt wurden. Danach reichen Sie die Schadenbelege ein. Zu den Schadenbelegen gehören:
Behandlungsbelege zu medizinischen Behandlungen können Sie bis zu 3 Jahren nach Schadeneintritt einreichen. Die Schadenmeldung können Sie über das Schadenportal vornehmen:
24/7 - Notfallnummer:
Telefon: +49-40-55557877
Die Vorgehensweise im Schadenfall:
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