
Erstattung der Schengen
Krankenversicherung
bei Visaverweigerung
Sie haben für die Beantragung eines Schengen-Visums eine Schengen-Krankenversicherung für Ihre Reise nach Europa abgeschlossen und benötigen diese nun nicht mehr, weil Ihr Schengen-Visum abgelehnt wurde? In diesem Fall stornieren wir die von Ihnen gebuchte Schengen-Versicherung und erstatten die bereits bezahlte Prämie.
Dabei beachten Sie bitte:
Zur Stornierung oder Beendigung Ihres Versicherungsvertrags teilen Sie uns bitte mit:
Wir bestätigen Ihnen nach Erhalt Ihrer Mitteilung die Stornierung oder Beendigung. Die Erstattung der Prämie erfolgt an das Zahlungsmittel, das Sie bei der Buchung der Schengen-Reiseversicherung angegeben haben.
Stornierung oder Beendigung der Schengen-Versicherung beantragen
Ein Schengen-Visum für die Einreise nach Europa benötigen Personen, die nicht EU-Bürger sind und die Einreise in den Schengen-Raum beabsichtigen.
Die Beantragung des Schengen-Visums erfolgt beim Konsulat desjenigen Schengen-Staates, in den Sie zuerst einreisen möchten. Bitte informieren Sie sich über die Informationen und Unterlagen, die dort von Ihnen verlangt werden. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, ein Flugticket, eine Unterkunft und eine Krankenversicherung für den Schengenraum, die Sie bei Schengen Travel buchen können.
Das Konsulat des Schengen-Mitgliedslandes, bei dem Sie den Visaantrag stellen, entscheidet über die Erteilung oder Ablehnung Ihres Schengen-Visums. Im Fall einer Ablehnung des Schengen-Visums stornieren und erstatten wir die gebuchte Schengen-Reiseversicherung.
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