Ein Schengen-Visum benötigen Personen, die nicht EU-Bürger sind und die Einreise in den Schengen-Raum beabsichtigen.
Die Beantragung des Schengen-Visums erfolgt beim Konsulat desjenigen Schengen-Staates, in den Sie zuerst einreisen möchten. Bitte informieren Sie sich über die Informationen und Unterlagen, die dort von Ihnen verlangt werden. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, ein Flugticket, eine Unterkunft und eine Krankenversicherung.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht. Das Konsulat des Schengen-Mitgliedslandes, bei dem Sie den Visaantrag stellen, entscheidet über die Erteilung oder Ablehnung Ihres Schengen-Visums.
Bei der Beantragung Ihres Schengen-Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie für den geplanten Aufenthaltszeitraum eine Krankenversicherung mit Gültigkeit im Schengen-Raum und einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € abgeschlossen haben.
Das bedeutet, dass Sie für sich oder den Besucher aus dem Ausland, den Sie nach Europa einladen, eine Schengen-Krankenversicherung abschliessen müssen, ohne sicher zu wissen, ob das beantragte Schengen-Visum überhaupt erteilt wird.
Sie gehen damit kein finanzielles Risiko ein. Im Fall der Verweigerung des Schengen-Visums nehmen wir die von Ihnen gebuchte und bezahlte Schengenversicherung zurück und erstatten Ihnen die vollständige Prämie.
Dazu teilen Sie uns bitte mit:
Diese Informationen können Sie uns per E-Mail zusenden oder unser Kontaktformular dazu verwenden. Wir bestätigen Ihnen natürlich die Stornierung der Versicherungspolice und die Prämienerstattung.
Ein Schengen-Visum benötigen Personen, die nicht EU-Bürger sind und die Einreise in den Schengen-Raum beabsichtigen.
Die Beantragung des Schengen-Visums erfolgt beim Konsulat desjenigen Schengen-Staates, in den Sie zuerst einreisen möchten. Bitte informieren Sie sich über die Informationen und Unterlagen, die dort von Ihnen verlangt werden. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, ein Flugticket, eine Unterkunft und eine Krankenversicherung.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht. Das Konsulat des Schengen-Mitgliedslandes, bei dem Sie den Visaantrag stellen, entscheidet über die Erteilung oder Ablehnung Ihres Schengen-Visums.
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