Erstattung der Schengen
Krankenversicherung
bei Visaverweigerung
Bei der Beantragung des Schengen-Visums muss eine gültige Schengen-Krankenversicherung mit Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt im Schengenraum und einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € nachgewiesen werden.
Das bedeutet, dass die Krankenversicherung für das Schengenvisum häufig gebucht werden muss, bevor der letztendlich gewährte Visazeitraum sicher feststeht oder bevor das Schengenvisum sicher erteilt wurde.
Mit der Buchung der Schengen-Versicherung gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Wird das Schengenvisum verweigert und ist die Einreise nach Europa somit nicht möglich, nehmen wir die Versicherungspolice zurück und erstatten die bezahlte Prämie an Sie. Wird das Schengenvisum für einen anderen Zeitraum gewährt, als Sie ihn versichert haben, passen wir Ihre Schengen-Versicherung an den neuen Visazeitraum an.
Dazu teilen Sie uns bitte mit:
Diese Informationen geben Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Wir bestätigen Ihnen natürlich die Stornierung der Versicherungspolice und die Prämienerstattung oder alternativ die Änderung Ihrer Schengen-Versicherungsbestätigung entsprechend des neuen Reisezeitraums.
Ein Schengen-Visum benötigen Personen, die nicht EU-Bürger sind und die Einreise in den Schengen-Raum beabsichtigen.
Die Beantragung des Schengen-Visums erfolgt beim Konsulat desjenigen Schengen-Staates, in den Sie zuerst einreisen möchten. Bitte informieren Sie sich über die Informationen und Unterlagen, die dort von Ihnen verlangt werden. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel, ein Flugticket, eine Unterkunft und eine Krankenversicherung für den Schengenraum.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht. Das Konsulat des Schengen-Mitgliedslandes, bei dem Sie den Visaantrag stellen, entscheidet über die Erteilung oder Ablehnung Ihres Schengen-Visums.
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