Die Liste der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens entspricht nicht den Mitgliedsländern der EU. Zum Schengen-Raum gehören sowohl EU-Mitgliedsstaaten als auch Nicht-EU-Staaten.
Die Schengen-Staaten haben sich mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen auf den grundsätzlichen Verzicht auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums verpflichtet.
Einzelne Staaten können allerdings bei einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen.
Das Schengen-Abkommen regelt die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum. Dazu gehört auch der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung mit der erforderlichen Mindestdeckung, die bei der Beantragung eines Visums für die Einreise in den Schengen-Raum abgeschlossen werden muss.
Diese Staaten sind die Mitgliedsländer des Schengen-Abkommens:
Die Liste der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens entspricht nicht den Mitgliedsländern der EU. Zum Schengen-Raum gehören sowohl EU-Mitgliedsstaaten als auch Nicht-EU-Staaten.
Die Schengen-Staaten haben sich mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen auf den grundsätzlichen Verzicht auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums verpflichtet.
Einzelne Staaten können allerdings bei einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen.
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