Mitgliedsstaaten
des Schengenraums
im Überblick
Die Liste der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens entspricht nicht den Mitgliedsländern der EU. Zum Schengen-Raum gehören sowohl EU-Mitgliedsstaaten als auch Nicht-EU-Staaten.
Die Schengen-Staaten haben sich mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen auf den grundsätzlichen Verzicht auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums verpflichtet.
Einzelne Staaten können allerdings bei einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen.
Das Schengen-Abkommen regelt die Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt im Schengen-Raum für alle Mitglieder des Schengenbereiches. Dazu gehört auch der Nachweis einer Krankenversicherung für den Schengenraum mit der erforderlichen Mindestdeckung, die bei der Beantragung eines Schengenvisums für die Einreise in den Schengenraum nachgewiesen werden muss.
Diese Staaten sind die Mitgliedsländer des Schengen-Abkommens:
Die Liste der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens entspricht nicht den Mitgliedsländern der EU. Zum Schengen-Raum gehören sowohl EU-Mitgliedsstaaten als auch Nicht-EU-Staaten.
Die Schengen-Staaten haben sich mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen auf den grundsätzlichen Verzicht auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums verpflichtet.
Einzelne Staaten können allerdings bei einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an ihren Binnengrenzen einführen.
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